

Gebühren
Schulordnung
1. Die Musikschule Gummersbach e.V. bietet Ihren Mitgliedern und deren Familienmitgliedern Förderung Ihrer musikalischen Ausbildung.
2. Die Verantwortung für eine sachgemäße Unterweisung obliegt allein der Lehrkraft.
Die Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich zu besuchen und die gestellten Aufgaben zu erledigen.
3. Das Schulgeld richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung und wird zum 15. eines jeden Monats für die Musikschule Gummersbach e.V., IBAN: DE58 3845 0000 0000 2002 12 bei der Sparkasse Gummersbach auf Grund erteilter Einzugsermächtigung eingezogen.
4. Die Ferienordnung für die allgemeinbildenden Schulen in NRW gilt auch für die Musikschule. Die Regelung der beweglichen Ferientage orientiert sich an der Schule, in der der Unterricht stattfindet.
5. Die Abmeldetermine vom Musikunterricht sind der 30. April, der 31. August und der 31. Dezember, unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6. Die Mitgliedschaft im Verein der Musikschule Gummersbach e.V. ist Pflicht.
Gebührenordnung
§ 1 Gebühren
1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen werden Gebühren nach dem von der Mitgliederversammlung des Vereins festgesetzten Gebührenordnung erhoben.
Wird Unterricht – aus welchem Grund auch immer nicht wahrgenommen – befreit dies nicht von der Zahlung des Schulgeldes.
2. Für die Teilnahme an Ergänzungsfächern (Orchester, Combo, Kammermusik ...), werden keine Gebühren erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmer, (Schüler), bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, verpflichtet.
§ 3 Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind monatlich fällig und werden zum 15. jeden Monats für die Musikschule auf Grund erteilter Einzugsermächtigung eingezogen.
§ 4 Ermäßigungen
1. Eine Ermäßigung der Gebühren kann auf Antrag gewährt werden. Eine Bedürftigkeit ist vom Antragsteller nachzuweisen. Daneben muss die Förderungswürdigkeit durch die unterrichtende Lehrkraft bestätigt werden.
2. Über eine Ermäßigung entscheidet der Vorstand.
3. Die Musikschule gewährt eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 20 % ab dem dritten angemeldeten Kind.
4. Außerdem kann innerhalb einer Familie ab der dritten Unterrichtsbelegung eine Ermäßigung von 20% auf die günstigste Unterrichtseinheit gewährt werden. Hierzu genügt ein formloser Antrag info@musikschule-gummersbach.de.
MUSIKSCHULE GUMMERSBACH e.V.